Realschule Verden
I-Serv

11.09.11

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I - Serv

der Informations- und Kommunikationsserver der Realschule Verden

bulletAllgemeine Informationen zu I-Serv
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Benutzerinformationen für die Kommunikationsplattform Iserv

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Allgemeine Ordnung zur Nutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule sowie des Portalservers der Schule 

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I-Serv Website

bulletInformationen zu I-Serv
Der Portalserver IServ mit seiner universellen Kommunikationsplattform IDesk soll neue Lernkulturen ermöglichen.
Dort, wo es pädagogisch und fachlich sinnvoll ist, sollen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer verstärkt mit Intranet und Internet arbeiten und lernen. Hiermit verbinden sich t folgende allgemeine Ziele:

Förderung des autonomen Lernens:
Wege und Ergebnisse in einem Lernprozess sind zwar zielgerichtet, jedoch nicht immer vorhehrbestimmbar. Das Medium Internet ermöglichen zusammen mit IServ eine individuelle Gestaltung von Lernprozessen hinsichtlich Phantasien, Ideen, Tempo und der Präsentation von Zwischen- und Endergebnissen. Die Eigenverantwortung steht dabei im Vordergrund.

Jeder Benutzer des Systems, Lehrende wie Lernende, dürfen deshalb nur über persönliche Accounts mit dem System arbeiten.
IServ stellt für jeden Benutzer und für jede Gruppe individuelle Homebereiche bzw. gemeinsame Dateibereiche für Gruppen zur Verfügung. Die dort gespeicherten (Zwischen-) Ergebnisse können von jedem Platz im Schul-LAN und auch vom häuslichen Internet-Rechner aus bearbeitet werden.
Jeder Homebereich und jedes Gruppenverzeichnis besitzt einen Ordner „Homepage“, auf dem ohne spezielle FTP-Kenntnisse durch einfaches Hineinkopieren HTML-Dokumente veröffentlicht werden können. Schülerinnen und Schüler werden frühzeitig erfolgreich an diese Präsentationstechniken herangeführt. Jede Gruppe (z.B. Klasse) besitzt ein Forum, über das ein geschützter Informationsaustausch stattfinden kann. Lehrende haben von jeder Stelle aus die Möglichkeit, diese Lernprozesse über die eingebauten Kommunikationswege zu begleiten.

Förderung der sozialen Kompetenz:
Lernen ist nicht nur ein individueller und stiller Prozess, sondern er findet in der Öffentlichkeit, beispielsweise den Diskussionsforen, statt. Öffentliche Beiträge finden sofort Resonanz, erfordern eine Auseinandersetzung und damit auch deutlich die Übernahme von Verantwortung für eigene Arbeitsergebnisse und Standpunkte. Da ein solcher Lernprozess u.U. sehr dynamisch verläuft, wird es für jeden Beteiligten offensichtlich sein, dass man überzeugen muss, Prioritäten vereinbaren muss, Arbeitsteilung verabredet und auch voneinander lernt.

IServ bietet dazu schulöffentliche Foren und geschlossene Gruppenforen an, die bei Bedarf moderiert werden können. Das eingebaute leicht bedienbare Webmail-Frontend erleichtert den Zugang zu den Kommunikationstechniken wesentlich. Darüber hinaus erlauben schulöffentliche und Gruppenchats sich in der beliebten Kommunikationsform kontrolliert auszuprobieren. Insgesamt kann über alle Schulstufen sozial verantwortliches, tolerantes und effektives Kommunizieren in virtuellen Räumen gelernt und eingeübt werden. Die Selbstverantwortlichkeit für das Handeln in virtuellen Räumen wird durch ausschließlich persönliche Accounts auf Iserv gesichert.

Förderung des fächerübergreifenden Lernens: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kursen, Klassen und Fächern ist aus organisatorischen Gründen an jeder Schule erschwert. So ist eine zeitliche und räumliche Abstimmung oft ein größeres Hindernis als die inhaltliche Absprache und Zusammenarbeit. Die Einbeziehung der Kommunikationsplattform ermöglicht aber weitgehende zeitliche und räumliche Flexibilität. Kontaktaufnahme, Bearbeitung von Aufgabenstellungen sind jederzeit und von jedem Ort aus möglich, wenn nur ein Rechneranschluss vorhanden ist. Das gilt für Lernende wie Lehrende. Lernen an und mit Neuen Medien kann nun sehr leicht über das sonst übliche Zeitraster, über das Fach und über den schulischen Ort hinaus stattfinden.

Förderung der Medienkompetenz: Die Benutzung der Medien Computer, Internet und Software soll zur Selbstverständlichkeit für alle werden. Jeder Klassenraum soll zukünftig über das Schul-LAN vernetzt und wird in den kommenden Jahren mit PC-Hardware ausgestattet. Über IServ läuft der Zugang zu allen Informations- und Kommunikationskanälen. Jede Workstation ist mit allen nötigen Standardwerkzeugen ausgestattet, wie Browser (Mozilla, Opera, IE), HTML-Editor (Mozilla, StarOffice/OpenOffice), Mailclient (Mozilla), Textverarbeitung (StarOffice/OpenOffice), Tabellenkalkulation (StarCalc/OpenOffice), Datenbank (Adabas), Präsentationssoftware (StarImpress/OpenOffice), Grafikverarbeitung (Gimp/OpenOffice/PsP) usw. Jede dieser Software gehört zu den weltbesten Softwarelösungen, ist frei verfügbar und kann ohne lizenzrechtliche Hemmnisse von IServ heruntergeladen und installiert werden.

Schülerinnen und Schüler werden auf diese Weise auch praktisch zum legalen Umgang mit Software angehalten. IServ erleichtert den Umgang mit den Programmen durch die einfache Dateiverwaltung über eine komfortable Oberfläche. IServ hält immer leicht zugänglich die aktuellen Programme bereit. Z.B. können im Internet recherchierte Dokumente in Gruppenordnern zur gemeinsamen Verwendung abgespeichert werden, können selbst erstellte HTML-Dokumente oder selbst bearbeitete Fotos und Grafiken unkompliziert und schnell veröffentlicht werden, können Informationen über Mails an Gruppen verteilt werden, können Dokumente im zukunftsweisenden XML-Format hergestellt und veröffentlicht werden usw.

Nicht alle Möglichkeiten die I-Serv bietet, werden gleich in vollen Umfang genutzt werden. Lehrer wie Schüler werden zunächst in die Benutzung eingeführt und die ihnen zur Verfügung gestellten Werkzeuge nach und nach einsetzen. Hierbei wird viel Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien gelegt. Die Nutzung von I-Serv unterliegt Nutzungsbestimmungen, die mit dem einloggen in das System anerkannt werden. (Siehe Nutzungsbestimmungen)
 

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Benutzerinformationen für die Kommunikationsplattform Iserv                                     
Download

 

1. Wesentliche Nutzungssoftware auf den Rechnern der Realschule Verden ist die

Kommunikationsplattform Iserv.

 

2. Mit der Einrichtung des Accounts gibt sich der Benutzer ein persönliches Passwort. Der Benutzer muss dafür sorgen, dass dieses Passwort nur ihm bekannt bleibt. Alle Login-Vorgänge werden protokolliert und kontrolliert. Das Ausprobieren fremder Benutzerkennungen („Hacking“) mit geratenen oder erspähten Passwörtern muss wie Diebstahl angesehen werden und führt zu entsprechenden Konsequenzen.
 

3. In der Zugangsberechtigung zu den Schulrechnern ist ein persönliches Email-Kontoenthalten.

Die Email-Adresse lautet für aller User jeweils: vorname.zuname @realschule-verden.de.

Um den reibungslosen Betrieb des Email-Systems zu gewährleisten, gelten folgende Regeln: Nicht erlaubt sind

3.1. das Versenden von Massenmails, Jokemails und Fake-Mails,

3.2. der Eintrag in Mailinglisten oder Fan-Clubs und die Nutzung von Mail-Weiterleitungsdiensten (GMX, Hotmail, etc.) auf das Iserv-Konto.

4. Jeder Benutzer erhält außerdem nach entsprechender Einweisung eine eigene Homepage, deren Gestaltungsmerkmale noch erarbeitet werden. Dieser Bereich dient ausschließlich der Präsentation nicht-kommerzieller, schulischer Inhalte. Diese Seite ist aus dem Internet unter vorname.zuname.realschule-verden.de zu erreichen.

Die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte sowie Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, führen zum sofortigen Verlust des Accounts. Über die Anwendung von Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahmen entscheidet die vom Nds. Schulgesetz vorgesehene Konferenz. Es muss ein vorschriftsmäßiges Impressum vorhanden sein. Außerdem ist darauf zuachten, dass Urheberrechte nicht verletzt werden.

Auf die Möglichkeit der straf- sowie der zivilrechtlichen Verfolgung bei festgestellten Verstößen wird ausdrücklich hingewiesen.

5. Jeder Benutzer erhält einen Festplattenbereich (Homeverzeichnis), der zum Speichern von Mails und unterrichtsbezogenen Dateien

genutzt werden kann. Anderweitige Nutzung ist nicht gestattet. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber der Realschule Verden besteht nicht. Es besteht ebenfalls kein Rechtsanspruch gegenüber der Realschule Verden auf die verlustfreie Sicherung der im Netzwerk gespeicherten Daten. Sicherheitskopien wichtiger Dateien auf externen Speichermedien werden dringend empfohlen.

Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber der Realschule Verden auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.

6. Das Ablegen von Dateien auf lokalen Festplatten ist nicht gestattet. Etwaige dennoch angelegte Dateien werden ohne Rückfrage von Administratoren gelöscht.

Das Aufspielen von Software muss vom Systemadministrator genehmigt werden. Das Verändern von Rechnereinstellungen ist verboten.

 

7. Schülerinnen und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten  weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen.

 

8. Diese Nutzerordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Ordnung zur Nutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule. Diese liegt im Sekretariat zur Einsicht aus, bzw. liegt zur Download auf der Website der Schule bereit.

Verden, den 25.03.2008

 

 

 

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Allgemeine Ordnung zur Nutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule sowie des Portalservers der Schule  Stand: Juni 2011
Download

§1 Anwendungsbereich
Die Regelungen des Abschnitts A gelten für die Nutzung der Computer und Netzwerke, die von der Schule betrieben werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und sonstige mit digitaler Netzwerktechnik ausgestattete Geräte, die von den Schulangehörigen in die Schule mitgebracht werden. Des Weiteren gelten sie für die Nutzung des Schulservers auch über externe Computer.

§2 Nutzungsberechtigte
Die in §1 genannten Computer können nur unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Die Benutzung kann auch eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeitweise) zurück genommen werden, wenn die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler ihren bzw. seinen Pflichten als Nutzer nicht nachkommt.

§3 Schulorientierte Nutzung
Die schulische IT Infrastruktur darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als Nutzung zu schulischen Zwecken ist neben Arbeiten im Rahmen des Unterrichts auch die Nutzung zum Zwecke der Ausbildungs- und Berufsorientierung anzusehen.

§4 Gerätenutzung
(1) Die Bedienung der von der Schule gestellten Geräte und Computer hat entsprechend den Anweisungen der Aufsichtspersonen zu erfolgen.
(2) Gegenüber Schülerinnen und Schülern, welche die Geräte entgegen den Anweisungen der aufsichtführenden Personen nutzen, können geeignete Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die Untersagung der weiteren Nutzung auf Dauer oder für einen bestimmten Zeitraum.
(3) Die Schülerinnen und Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung der Computer ist untersagt.
(4) Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).

§5 Beschädigung der Geräte Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Computern sind der aufsichtsführenden Person unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

§6 Sonstige Einwirkung auf Geräte
(1) Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Computersysteme sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung der aufsichtsführenden Lehrkraft an Computersysteme der Schule angeschlossen werden.
(2) Die Installation von Software – egal in welcher Form – auf den von der Schule gestellten Computern ist nur nach Genehmigung durch die für die Computernutzung verantwortliche Lehrkraft zulässig.

§7 Speicherung von Daten
(1) Das Speichern von Daten ist nur für unterrichtliche und schulische Zwecke entsprechend §3 erlaubt und dient der Sicherung von Unterrichtsergebnissen der Schülerinnen und Schüler.

(2) Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten Daten, die von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich untersagt.

§8 Nutzung des Schulportalservers
(1) Jede/r Schüler/in bekommt einen persönlichen Zugang zu den Daten des Schulportalservers. Diese Daten sind von jedem internetfähigem Rechner einzusehen, bzw. zu bearbeiten.

(2) Jede/r Schüler/in bekommt eine persönliche eMail Adresse, die ausschließlich für die schulische Nutzung bestimmt ist.

(3) Die Passwörter für den Zugang zum Schulserver und dem eMail Account sind von den Schüler/innen geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen. Beim Verlassen eines Computer-Arbeitsplatzes müssen sich die Schüler/innen unbedingt ausloggen um einen Missbrauch durch Dritte zu vermeiden.

(4) Für jede unberechtigte Nutzung durch Dritte, die über einen Schüler-Account erfolgen, haftet der jeweilige Schüler, bzw. die Erziehungsberechtigen.

B Abruf von Internet - Inhalten

§9 Verbotene Nutzungen
Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische oder jugendgefährdende Inhalte aufzurufen oder zu speichern. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der aufsichtsführenden Lehrkraft oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person unverzüglich Mitteilung zu machen.

§10 Download von Internet – Inhalten
(1) Der Download, d. h. das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen), die in sogenannten File–Sharing-Netzwerken oder anderen Portalen angeboten werden, ist untersagt.
(2) Die Installation von heruntergeladenen Anwendungen ist nur nach Genehmigung durch die für die Computernutzung verantwortliche Lehrkraft zulässig.

§11 Online – Abschluss von Verträgen, kostenpflichtige Angebote
Schülerinnen und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten
weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen.

C Veröffentlichung von Inhalten

§12 Illegale Inhalte
Es ist untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, jugendgefährdende, beleidigende oder sonstige strafrechtlich verbotene Inhalte im Computernetzwerk oder im Internet zu speichern, zu veröffentlichen oder zu versenden. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden.

§13a Veröffentlichung fremder urheberrechtlich geschützter Inhalte
Texte, (gescannte) Bilder oder sonstige urheberrechtlich geschützte fremde Inhalte (z. B. Audio und Videodateien) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers im Schulnetzwerk oder im Internet veröffentlicht werden.

§13b Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Medien und Computerprogramme)

Für Unterrichtszwecke werden von den Lehrkräften Medien oder Programme über den Schulportalserver an die Schülerinnen und Schüler verteilt, um diese auch zu Hause nutzen zu können. Die Materialien und Programme dienen ausschließlich der schulischen Nutzung und dürfen daher auch von den Schülerinnen und Schülern für Unterrichtszwecke bearbeitet werden.

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung diese Medien oder Programme an andere Personen ist unzulässig. Bei etwaigen Verstößen gegen das Urheberrecht haften die Eltern.

 

§14 Beachtung von Bildrechten
Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos ist nur gestattet mit der Genehmigung der abgebildeten Personen (bzw. Erziehungsberechtigten).

§15 Schulhomepage
Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte auf der Schulhomepage nur mit Zustimmung der Schulleitung oder der für die Schulhomepage zuständigen Lehrkraft veröffentlichen. Die Veröffentlichung von eigenen Seiten mit Schulbezug oder die Veröffentlichung von Inhalten auf der Schulhomepage bedarf stets der Genehmigung durch die Schulleitung oder einer durch sie autorisierten Lehrkraft.

§16 Verantwortlichkeit
Schülerinnen und Schüler sind für die von ihnen im Internet veröffentlichten Inhalte und Äußerungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen (z. B. Vorliegen der Strafmündigkeit ab 14 Jahren; zivilrechtliche Deliktsfähigkeit) verantwortlich.

§17 Bekanntgabe persönlicher Daten im Internet
Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, eMail-Adresse o. ä.) bekannt zu geben.

D Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

§18 Aufsichtsmaßnahmen für die Nutzung
(1) Aufsichtsführende Lehrkräfte sind zur Erfüllung der Aufsichtspflicht berechtigt, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten, die Datenbestände der Schüler/innen und von E-Mails zu kontrollieren.
(2) Die zu diesem Zweck gespeicherten Daten werden nach Gebrauch gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Missbrauchs der schulischen Computer begründen.
(3) Der Zugriff auf die gespeicherten Nutzungsdaten ist ausschließlich den aufsichtsführenden Lehrkräften vorbehalten. Diese dürfen von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtunabhängige Stichproben Gebrauch machen.

E Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts

§19 Nutzungsberechtigung
(1) Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler auf Computern der Schule nur unter Aufsicht möglich.
(2) Die Nutzung der Computer für private Zwecke ist untersagt.

§20 Aufsichtspersonen
Als weisungsberechtigte Aufsicht können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler benannt werden.

F Schlussvorschriften

§21 Inkrafttreten und Nutzerbelehrung
(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
(2) Die nach §2 nutzungsberechtigten Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit außerdem ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift, dass sie diese Nutzungsordnung anerkennen.

§22 Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

§23 Haftung der Schule
(1) Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft.
(2) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann die Verfügbarkeit der gespeicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten deswegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.
(3) Aufgrund der begrenzten Ressourcen kann ein verlässlicher Virenschutz für gespeicherte Daten nicht vollständig garantiert werden. Daher müssen die Nutzer ihre Daten regelmäßig und eigenverantwortlich auf Virenbefall überprüfen.
(4) Die Schule haftet vertraglich im Rahmen ihrer Aufgaben als Systembetreiber nur, soweit ihr grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.


Verden, den 25.03.2008

 

 
 

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Stand: 20.06.11