Realschule Verden
Elternbriefe

17.11.11

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Den jeweils aktuellen Elternbrief finden Sie hier im Original.

Ältere Elternbriefe liegen zum Download bereit (PDF-Format):
 
bulletDownlaod: Elternbrief I 2011/2012
bulletDownload: Elternbrief I/2009/2010
bullet Download: Elternbrief zum Elternsprechtag am 26.11.08
bullet Dowload: Elternbrief I/2008/2009
bulletDowload: Elternbrief II/2007/2008
bulletDownload: Elternbrief I/2007/2008
bulletDownload: Elterninfo Infektionsschutz
bullet Download: Elternbrief III/2006/2007
bullet Download: Elternbrief II/2006/2007
 

REALSCHULE VERDEN

                                                                                                                                   05.10.2011

Elternbrief I / 2011-2012

 

 

Liebe Eltern,

 

wie in jedem Schuljahr möchte ich mich auf diesem Wege an Sie wenden, um Ihnen einige Informationen zukommen zu lassen. Wie Sie sicherlich gemerkt haben, ist der Schuljahresanfang an unserer Schule nicht ganz so reibungslos verlaufen, wie wir es uns erhofft hatten. Viele Neuerungen und einige personelle Engpässe in verschiedenen Bereichen der Schule haben uns den Anfang nicht leicht gemacht, jedoch sind diese Schwierigkeiten nun überwunden und wir können uns wieder mit voller Kraft der schulischen Arbeit widmen. Dies ist auch der Grund, weshalb ich mich in diesem Jahr erst so spät an Sie wende.

Dieses Schuljahr bringt viel Neues mit sich. Durch das neue Gebäude können wir erstmals seit langer Zeit alle unter einem Dach ins neue Schuljahr starten. Dies freut mich ganz besonders. Aber auch innerhalb des Gebäudes hat sich einiges getan. Ende des letzten Schuljahres haben wir Frau Bortfeldt, Frau Kessemeier, Frau Leonhardt, Herrn Klause und Herrn Janzen in den wohlverdienten Ruhestand entlassen. Neu im Kollegium sind in diesem Schuljahr Frau Hauer, Frau Bridgewater und Frau Baumann und Herr Zimmer. Herr Hesse hat seine Arbeit als neuer Hausmeister aufgenommen. Neuer zweiter Konrektor ist Herr Matthias Momberger. Im Sekretariat begrüßen Sie Frau Tonkel und Frau Behling.

In der vergangenen Woche haben unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Projekttage in zahlreichen Projekten ihr Können einmal auf eine etwas andere Art und Weise unter Beweis gestellt. Sie alle konnten sich am Präsentationstag ein Bild davon machen. Ich hoffe, es hat Ihnen gefallen.

 

 Anbei noch einige Informationen für das neue Schuljahr.

 

Mit freundlichen Grüßen

  

C. Piechot

Schulleiter   

 

Epochalunterricht

Einige Fächer werden auch in diesem Schuljahr wieder epochal angeboten. Statt im ganzen Schuljahr einstündig zu unterrichten, werden diese Fächer in einem Halbjahr zweistündig erteilt. Die Verteilung können Sie der folgenden Liste entnehmen. Bitte bedenken Sie, dass für die Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, die Halbjahreszensuren die Endjahreszensuren darstellen und somit versetzungsrelevant sind.

 

Klasse

1. Hj

2. Hj

Klasse

1. Hj

2. Hj

5a

--

--

8a

HW, Phy, Bio

Te, Ku, Che

5b

--

--

8b

Te, Ku, Phy

HW, Che, Bio

5c

--

--

8c

HW, Phy, Che

Te, Ku, Bio

5d

--

--

8d

Te, Ku, Che

HW, Bio, Phy

6a

Bio

Physik

9a

Bio, Musik

Physik, Kunst

6b

Physik

Bio

9b

Bio; Kunst

Physik, Musik

6c

Physik

Bio

9c

Bio; Musik

Physik, Kunst

6d

Physik

Bio

9d

Bio; Kunst

Physik, Musik

7a

Kunst, Chemie

Musik, Physik

10a

Kunst

Musik

7b

Musik, Chemie

Kunst, Physik

10b

Musik

Kunst

7c

Musik, Physik

Kunst; Chemie

10c

Musik

Kunst

 

* In den Fächern Werken und Textiles Gestalten wird die Klasse geteilt. Nach einem halben Jahr findet ein Wechsel statt.

10d

Kunst

Musik

 

 

 

 

 

Zum Schluss möchte ich Sie wie gewohnt noch auf einige Regelungen und rechtliche Vorgaben hinweisen:

 

Rauchverbot / Verbot des Konsums alkoholischer Getränke

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten.

 

Verbot des Mitbringens von Waffen

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen, Taschenmesser und Laser-Pointer. Untersagt ist außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und ähnlichen chemischen Stoffen. Ebenso ist es untersagt, Spielzeugwaffen bzw. Nachbildungen von Waffen in der Schule mit sich zu führen.
Wir weisen darauf hin, dass gefährliche Gegenstände aller Art, soweit sie nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, in der Realschule Verden verboten sind.


Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in Pausen und evtl. Freistunden nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz.


Versicherungsschutz bei Diebstahl

Fahrräder sind nur versichert, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht und die Entfernung vom Wohnort zur Schule mehr als 1000 m beträgt. Die Fahrräder sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Gelände bei der Schule abzustellen. Im Übrigen sind nur Gegenstände versichert, die für den Schulbesuch notwendig sind. Durch den Schulträger nicht versichert sind z. B. Geldbörsen, Brieftaschen, Bargeld, Kassettenspieler, Handys, MP3-Player u.ä. sowie motorbetriebene Fahrzeuge.


Versicherungsschutz

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler erstreckt sich auf die Teilnahme am Unterricht (einschl. der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für einen Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht, die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen.


Teilnahme am Wahlunterricht, am Förderunterricht und an AG’en

Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Fachlehrer dem Förderunterricht zugewiesen werden, müssen am Förderunterricht teilnehmen; für diese Schüler ist der Förderunterricht Pflichtunterricht. Auch die Teilnahme am wahlfreien Unterricht und an Arbeitsgemeinschaften ist für ein Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich der Schüler angemeldet hat. Es besteht Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern.

 

Schulbesuch an Feiertagen

Schülerinnen und Schüler sind an Feiertagen (z. B. Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Fastenbrechenfest, etc.) zum Schulbesuch verpflichtet. Auf vorherigen Antrag können die Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren religiösen Veranstaltungen beurlaubt werden, falls die Zugehörigkeit zur entsprechenden Religionsgemeinschaft vorliegt.

 

Krankmeldungen

Bei längerer Erkrankung ist spätestens am dritten Krankheitstage die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tage nach Wiedererscheinen der Schülerin oder des Schülers vorliegen. Ansonsten gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt.

 

Unfälle

Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden, damit eine entsprechende Unfallmeldung ausgefüllt werden kann.

 
Ferienzeiten

Die Ferientermine werden zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind einzuhalten. Anträge auf Beurlaubung über die Ferienzeiten hinaus können grundsätzlich nicht genehmigt werden.


Pünktlichkeit

Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich, d. h. vor Stundenbeginn im oder vor dem  Klassenraum zu erscheinen. Mehrfache Unpünktlichkeit schlägt sich in der Bewertung des Arbeitsverhaltens nieder.


Konsequenzen

Ein System wie Schule, an dem so viele Menschen beteiligt sind, funktioniert nicht, ohne dass Regeln, Vereinbarungen und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die Nichtbeachtung dieser Regeln und der Schulordnung wird unter anderem in der Bewertung des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

 

Unterricht bei besonderen Witterungsbedingungen

Besonders im Winter kann es vorkommen, dass die Schule aufgrund besonderer Witterungsbedingungen ausfällt (z.B. wegen Glatteises). Eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt über den Rundfunk. Für Schülerinnen und Schüler, die trotzdem zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.
In jedem Falle entscheiden Sie selbst, auch wenn keine Benachrichtigung über den Rundfunk erfolgt, ob Sie Ihr Kind bei besonders schlechten Witterungsbedingungen zur Schule schicken.

 

MERLIN

Seitens des Landes Niedersachen werden den Schulen Filme und andere Medien online durch das System MERLIN zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte können in diesem Rahmen Schülern ermöglichen, entsprechende Filme und Medien des Landesmedienzentrums auch auf dem heimischen PC zu nutzen. Das Recht zur Nutzung bezieht sich dabei nur auf den schulischen Zusammenhang. Die Schülerinnen und Schüler sind nicht berechtigt, das Material weiterzugeben oder zu verändern.

 

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Betr.: Elternbrief I/2010/11:

 

Betr. Meinen Sohn/meine Tochter:

 

 

Name, Vorname ___________________________________________ Kl.: _________

 

 

Ich habe / wir haben den Elternbrief I/2010/11 gelesen und mit unserem Sohn bzw. unserer Tochter darüber gesprochen. Von den zu erwartenden Maßnahmen bei Nichtbeachtung von Regeln habe ich/haben wir Kenntnis genommen.

                           

 

Verden, den ____________________              ___________________________

                                                                     Unterschrift des / der Erziehungsberechtigten

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Stand: 17.11.11