Februar in den
Ruhestand gegangen ist, hatte zunächst Frau Peymann
kommissarisch
die Aufgaben übernommen. Für ihre Arbeit und ihr Engagement
danken wir ihr
sehr. Nun ist die Stelle neu besetzt und Frau Büscher seit dem 1.8.
Konrektorin
und ständige Vertreterin des Schulleiters. Frau Büscher unterrichtet
die
Fächer De, Po,
Ge, Ek und Ku. Sie war bisher als Lehrerin an der Schule am
Goldbach HRS
Langwedel tätig.
Im Bereich der
Gebäude wird sich in diesem Jahr auch einiges bewegen. Die alte
Turnhalle wird
nun abgerissen und wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, gibt
es seitens der
Stadt Bestrebungen, die Hauptstelle auszubauen und so die
Außenstelle
aufzulösen. Sollten diese Planungen realisiert werden, können wir in
diesem
Schuljahr mit einigen Einschränkungen durch Bauarbeiten rechnen. Ein
schöner Neubau
wird uns die Unannehmlichkeiten aber sicherlich schnell vergessen
lassen.
Vielleicht erstrahlt die Schule dann pünktlich zum 150 jährigen
Jubiläum im
kommenden Jahr
in neuem Glanz.
Auf den
folgenden Seiten finden Sie noch einige Informationen aus unserer
Schule.
Für Rückfragen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
C. Piechot
Schulleiter
Sommerfest des
Fördervereins
Wie im
vergangenen Jahr wird der Förderverein der Realschule Verden auch in
diesem Jahr
sein
Sommerfest feiern. Am Freitag, dem 4. September in der Zeit von 16:00
Uhr bis 19:00
Uhr locken
vielfältige Angebote auf dem Schulhof der Hauptstelle Trift. Alle
Schüler, Lehrer,
Eltern,
Freunde und Ehemalige sind herzlich zu diesem bunten Fest eingeladen.
Sachspenden
für die Tombola werden in den nächsten Tagen im Sekretariat gern
entgegengenommen.
Influenza
Die
Informationen zur neuen Influenza haben Sie erhalten. Ich hoffe, dass
wir Sie damit nicht
unnötig
beunruhigt haben. Auch wenn bis heute kein Fall in der Schule oder dem
näheren
Umfeld bekannt
ist, müssen wir als Gemeinschaftseinrichtung unserer Größe auf alle
Eventualitäten
vorbereitet sein. Sie können helfen, indem Sie die Hinweise beachten
und uns
im Falle einer
Erkrankung umgehend informieren. Weitere Informationen finden Sie
unter:
Elternlotsen
Seit einigen
Monaten stehen im Landkreis Verden neu ausgebildete Elternlotsen
bereit.
Elternlotsen
können Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache bei allen Fragen im
Zusammenhang
mit Schule und Ausbildung helfend zur Seite stehen. Für unsere Schule
stehen zur
Verfügung:
Frau Irina
Miller Frau Rawaa Nooh Frau Sureyya Bati
(russisch)
(arabisch) (türkisch)
Sollten Sie
Kontakt zu den Elternlotsinnen aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte
an das
Sekretariat.
Epochalunterricht
Einige Fächer
werden auch in diesem Schuljahr wieder epochal angeboten. Statt im
ganzen
Schuljahr
einstündig zu unterrichten, werden diese Fächer in einem Halbjahr
zweistündig
erteilt. Die
Verteilung können Sie der folgenden Liste entnehmen. Bitte bedenken
Sie, dass
für die
Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, die
Halbjahreszensuren die
Endjahreszensuren darstellen und somit versetzungsrelevant sind.
Klasse 1. Hj
2. Hj Klasse 1. Hj 2. Hj
5a - Ph
8a Ch, Ku Mu, Ph
5b Ph -
8b Mu, Ph Ch, Ku
5c Ph -
8d Ch, Ku Mu, Ph
6a Mu, Ku
Ek, Ph 9a Bi, Ku Ch, Mu
6b Ek, Ph
Mu, Ku 9b Bi, Ku Ch, Mu
6c Mu, Ku
Ek, Ph 9c Bi, Mu Ch, Ku
6d Ek, Ph
Mu, Ku 9d Bi, Mu Ch, Ku
7a Ch, Ku
Mu, Ph 10a Mu Ku
7b Mu, Ph
Ch, Ku 10b Ku Mu
7c Ph, Ku
Ch, Mu 10c Ku Mu
7d Mu, Ch
Ph, Ku 10d Mu Ku
Zum Schluss
möchte ich Sie wie gewohnt noch auf einige Regelungen und rechtliche
Vorgaben
hinweisen:
Rauchverbot /
Verbot des Konsums alkoholischer Getränke
Das Rauchen
und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem
Schulgelände
während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen
außerhalb der
Schule verboten.
Verbot des
Mitbringens von Waffen
Schülerinnen
und Schülern ist es untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu
Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören die im
Bundes-Waffengesetz als verboten
bezeichneten
Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder
Fallmesser,
Stahlruten,
Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl.
Schreckschuss-,
Reizstoff- und
Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie
Hiebund
Stoßwaffen,
Taschenmesser und Laser-Pointer. Untersagt ist außerdem das Mitbringen
von Munition
jeder Art, von Feuerwerkskörpern und ähnlichen chemischen Stoffen.
Ebenso
ist es
untersagt, Spielzeugwaffen bzw. Nachbildungen von Waffen in der Schule
mit sich zu
führen
Wir weisen
darauf hin dass gefährliche Gegenstände aller Art, soweit sie nicht
unterrichtlichen Zwecken dienen, in der Realschule Verden verboten
sind.
Verlassen des
Schulgeländes
Schülerinnen
und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in Pausen und
evtl.
Freistunden
nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein
Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz bei Diebstahl
Fahrräder sind
nur versichert, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht und
die
Entfernung vom
Wohnort zur Schule mehr als 1000 m beträgt. Die Fahrräder sind
ausschließlich
auf dem dafür vorgesehenen Gelände bei der Schule abzustellen. Durch
den
Schulträger
nicht versichert sind z. B. Geldbörsen, Brieftaschen, Kassettenspieler
und
motorbetriebene Fahrzeuge.
Versicherungsschutz
Der
gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler erstreckt sich auf
die Teilnahme am
Unterricht
(einschl. der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z. B.
Wanderungen,
Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und
nach dem Ort,
an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz
für
einen
Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als
die Absicht,
die Schule zu
erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen.
Teilnahme am
Wahlunterricht, am Förderunterricht und an AG’en
Schülerinnen
und Schüler, die von ihrem Fachlehrer dem Förderunterricht zugewiesen
werden, müssen
am Förderunterricht teilnehmen; für diese Schüler ist der
Förderunterricht
Pflichtunterricht. Auch die Teilnahme am wahlfreien Unterricht und an
Arbeitsgemeinschaften
ist für ein
Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich der Schüler angemeldet hat. Es
besteht
Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern.
Schulbesuch an
Feiertagen
Schülerinnen
und Schüler sind an Feiertagen (z. B. Reformationstag, Allerheiligen,
Buß- und
Bettag,
Fastenbrechenfest, etc.) zum Schulbesuch verpflichtet. Auf Antrag
können die
Schülerinnen
und Schüler für die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren
religiösen
Veranstaltungen beurlaubt werden, falls die Zugehörigkeit zur
entsprechenden
Religionsgemeinschaft vorliegt.
Krankmeldungen
Bei längerer
Erkrankung ist spätestens am dritten Krankheitstage die
Klassenlehrerin oder
der
Klassenlehrer zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss
spätestens am
dritten Tage
nach Wiedererscheinen der Schülerin oder des Schülers vorliegen.
Ansonsten
gilt das
Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt.
Unfälle
Unfälle in der
Schule oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden,
damit eine
entsprechende Unfallmeldung ausgefüllt werden kann.
Ferienzeiten
Die
Ferientermine werden zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und
sind
einzuhalten.
Anträge auf Beurlaubung über die Ferienzeiten hinaus können
grundsätzlich
nicht
genehmigt werden.
Pünktlichkeit
Die
Schülerinnen und Schüler haben pünktlich, d. h. vor Stundenbeginn im
Klassenraum zu
erscheinen.
Mehrfache Unpünktlichkeit schlägt sich in der Bewertung des
Sozialverhaltens
nieder.
Konsequenzen
Ein System wie
Schule, an dem so viele Menschen beteiligt sind, funktioniert nicht,
ohne
dass Regeln,
Vereinbarungen und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die
Nichtbeachtung
dieser Regeln und der Schulordnung wird unter anderem in der Bewertung
des
Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Unterricht bei
besonderen Witterungsbedingungen
Besonders im
Winter kann es vorkommen, dass die Schule aufgrund besonderer
Witterungsbedingungen ausfällt (z.B. wegen Glatteises). Eine
entsprechende
Bekanntmachung
erfolgt über den Rundfunk. Für Schülerinnen und Schüler, die trotzdem
zur
Schule kommen,
ist eine Aufsicht gewährleistet.
In jedem Falle
entscheiden Sie selbst, auch wenn keine Benachrichtigung über den
Rundfunk
erfolgt, ob Sie Ihr Kind bei besonders schlechten
Witterungsbedingungen zur
Schule schicken.