Realschule Verden
Elternbriefe

10.02.10

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Den jeweils aktuellen Elternbrief finden Sie hier im Original.

Ältere Elternbriefe liegen zum Download bereit (PDF-Format):
 
bulletDowload: Elternbrief I/2009/2010
bullet Download: Elternbrief zum Elternsprechtag am 26.11.08
bullet Dowload: Elternbrief I/2008/2009
bulletDowload: Elternbrief II/2007/2008
bulletDownload: Elternbrief I/2007/2008
bulletDownload: Elterninfo Infektionsschutz
bullet Download: Elternbrief III/2006/2007
bullet Download: Elternbrief II/2006/2007
 

REALSCHULE VERDEN

 

Elternbrief I / 2009-2010

Liebe Eltern,

wie gewohnt möchte ich mich zu Beginn des Schuljahres an Sie wenden, um Sie mit

aktuellen Informationen zu versorgen. Ich hoffe, Sie alle konnten die Ferien genießen

und Ihre Kinder starten mit frischen Kräften in das neue Schuljahr

Obwohl nur 89 Schülerinnen und Schüler die neuen fünften Klassen besuchen, ist

die Gesamtschülerzahl der Realschule Verden in diesem Jahr gestiegen. 661

Schülerinnen und Schüler besuchen zu Beginn des Schuljahres unsere Schule in

insgesamt 22 Klassen.

Auch im Kollegium gab es Veränderungen. Frau Taylor fehlt uns im kommenden

Halbjahr bedingt durch ihre Elternzeit. Frau Peters hat eine Schulleitungsstelle in

Twistringen angetreten.

Neu an der Schule begrüßen wir Frau Carstensen als Lehrerin für die Fächer

Deutsch und Erdkunde. Sie ist Klassenlehrerin der Klasse 8a.

Frau Büscher ist unsere neue Konrektorin. Nachdem Herr Harig im vergangenen

Februar in den Ruhestand gegangen ist, hatte zunächst Frau Peymann

kommissarisch die Aufgaben übernommen. Für ihre Arbeit und ihr Engagement

danken wir ihr sehr. Nun ist die Stelle neu besetzt und Frau Büscher seit dem 1.8.

Konrektorin und ständige Vertreterin des Schulleiters. Frau Büscher unterrichtet die

Fächer De, Po, Ge, Ek und Ku. Sie war bisher als Lehrerin an der Schule am

Goldbach HRS Langwedel tätig.

Im Bereich der Gebäude wird sich in diesem Jahr auch einiges bewegen. Die alte

Turnhalle wird nun abgerissen und wie Sie aus der Presse entnehmen konnten, gibt

es seitens der Stadt Bestrebungen, die Hauptstelle auszubauen und so die

Außenstelle aufzulösen. Sollten diese Planungen realisiert werden, können wir in

diesem Schuljahr mit einigen Einschränkungen durch Bauarbeiten rechnen. Ein

schöner Neubau wird uns die Unannehmlichkeiten aber sicherlich schnell vergessen

lassen. Vielleicht erstrahlt die Schule dann pünktlich zum 150 jährigen Jubiläum im

kommenden Jahr in neuem Glanz.

Auf den folgenden Seiten finden Sie noch einige Informationen aus unserer Schule.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

C. Piechot

Schulleiter

 

Sommerfest des Fördervereins

Wie im vergangenen Jahr wird der Förderverein der Realschule Verden auch in diesem Jahr

sein Sommerfest feiern. Am Freitag, dem 4. September in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00

Uhr locken vielfältige Angebote auf dem Schulhof der Hauptstelle Trift. Alle Schüler, Lehrer,

Eltern, Freunde und Ehemalige sind herzlich zu diesem bunten Fest eingeladen.

Sachspenden für die Tombola werden in den nächsten Tagen im Sekretariat gern

entgegengenommen.

 

Influenza

Die Informationen zur neuen Influenza haben Sie erhalten. Ich hoffe, dass wir Sie damit nicht

unnötig beunruhigt haben. Auch wenn bis heute kein Fall in der Schule oder dem näheren

Umfeld bekannt ist, müssen wir als Gemeinschaftseinrichtung unserer Größe auf alle

Eventualitäten vorbereitet sein. Sie können helfen, indem Sie die Hinweise beachten und uns

im Falle einer Erkrankung umgehend informieren. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.grippeschutz.niedersachsen.de/

 

Elternlotsen

Seit einigen Monaten stehen im Landkreis Verden neu ausgebildete Elternlotsen bereit.

Elternlotsen können Eltern nichtdeutscher Herkunftssprache bei allen Fragen im

Zusammenhang mit Schule und Ausbildung helfend zur Seite stehen. Für unsere Schule

stehen zur Verfügung:

Frau Irina Miller Frau Rawaa Nooh Frau Sureyya Bati

(russisch) (arabisch) (türkisch)

Sollten Sie Kontakt zu den Elternlotsinnen aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das

Sekretariat.

 

Epochalunterricht

Einige Fächer werden auch in diesem Schuljahr wieder epochal angeboten. Statt im ganzen

Schuljahr einstündig zu unterrichten, werden diese Fächer in einem Halbjahr zweistündig

erteilt. Die Verteilung können Sie der folgenden Liste entnehmen. Bitte bedenken Sie, dass

für die Fächer, die nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden, die Halbjahreszensuren die

Endjahreszensuren darstellen und somit versetzungsrelevant sind.

Klasse 1. Hj 2. Hj Klasse 1. Hj 2. Hj

5a - Ph 8a Ch, Ku Mu, Ph

5b Ph - 8b Mu, Ph Ch, Ku

5c Ph - 8d Ch, Ku Mu, Ph

6a Mu, Ku Ek, Ph 9a Bi, Ku Ch, Mu

6b Ek, Ph Mu, Ku 9b Bi, Ku Ch, Mu

6c Mu, Ku Ek, Ph 9c Bi, Mu Ch, Ku

6d Ek, Ph Mu, Ku 9d Bi, Mu Ch, Ku

7a Ch, Ku Mu, Ph 10a Mu Ku

7b Mu, Ph Ch, Ku 10b Ku Mu

7c Ph, Ku Ch, Mu 10c Ku Mu

7d Mu, Ch Ph, Ku 10d Mu Ku

 

Zum Schluss möchte ich Sie wie gewohnt noch auf einige Regelungen und rechtliche

Vorgaben hinweisen:

 

Rauchverbot / Verbot des Konsums alkoholischer Getränke

Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem

Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen

außerhalb der Schule verboten.

 

Verbot des Mitbringens von Waffen

Schülerinnen und Schülern ist es untersagt, Waffen mit in die Schule oder zu

Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören die im Bundes-Waffengesetz als verboten

bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser oder Fallmesser,

Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschl. Schreckschuss-,

Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hiebund

Stoßwaffen, Taschenmesser und Laser-Pointer. Untersagt ist außerdem das Mitbringen

von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern und ähnlichen chemischen Stoffen. Ebenso

ist es untersagt, Spielzeugwaffen bzw. Nachbildungen von Waffen in der Schule mit sich zu

führen

Wir weisen darauf hin dass gefährliche Gegenstände aller Art, soweit sie nicht

unterrichtlichen Zwecken dienen, in der Realschule Verden verboten sind.

 

Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände in Pausen und evtl.

Freistunden nicht verlassen. Bei Zuwiderhandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

 

Versicherungsschutz bei Diebstahl

Fahrräder sind nur versichert, wenn kein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht und die

Entfernung vom Wohnort zur Schule mehr als 1000 m beträgt. Die Fahrräder sind

ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Gelände bei der Schule abzustellen. Durch den

Schulträger nicht versichert sind z. B. Geldbörsen, Brieftaschen, Kassettenspieler und

motorbetriebene Fahrzeuge.

 

Versicherungsschutz

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schüler erstreckt sich auf die Teilnahme am

Unterricht (einschl. der Pausen) und die sonstigen Schulveranstaltungen (z. B.

Wanderungen, Fahrten, Besichtigungen) sowie auf den Schulweg und den Weg von und

nach dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Ein Versicherungsschutz für

einen Wegeunfall wird jedoch dann nicht anerkannt, wenn andere Gründe als die Absicht,

die Schule zu erreichen, einen Schüler bewogen haben, einen weiteren Weg zu wählen.

 

Teilnahme am Wahlunterricht, am Förderunterricht und an AG’en

Schülerinnen und Schüler, die von ihrem Fachlehrer dem Förderunterricht zugewiesen

werden, müssen am Förderunterricht teilnehmen; für diese Schüler ist der Förderunterricht

Pflichtunterricht. Auch die Teilnahme am wahlfreien Unterricht und an Arbeitsgemeinschaften

ist für ein Schulhalbjahr verpflichtend, wenn sich der Schüler angemeldet hat. Es besteht

Anwesenheitspflicht wie in allen anderen Unterrichtsfächern.

 

Schulbesuch an Feiertagen

Schülerinnen und Schüler sind an Feiertagen (z. B. Reformationstag, Allerheiligen, Buß- und

Bettag, Fastenbrechenfest, etc.) zum Schulbesuch verpflichtet. Auf Antrag können die

Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Gottesdiensten oder vergleichbaren

religiösen Veranstaltungen beurlaubt werden, falls die Zugehörigkeit zur entsprechenden

Religionsgemeinschaft vorliegt.

 

Krankmeldungen

Bei längerer Erkrankung ist spätestens am dritten Krankheitstage die Klassenlehrerin oder

der Klassenlehrer zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am

dritten Tage nach Wiedererscheinen der Schülerin oder des Schülers vorliegen. Ansonsten

gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt.

 

Unfälle

Unfälle in der Schule oder auf dem Schulweg sind umgehend im Sekretariat zu melden,

damit eine entsprechende Unfallmeldung ausgefüllt werden kann.

 

Ferienzeiten

Die Ferientermine werden zu Beginn jeden Schuljahres bekannt gegeben und sind

einzuhalten. Anträge auf Beurlaubung über die Ferienzeiten hinaus können grundsätzlich

nicht genehmigt werden.

 

Pünktlichkeit

Die Schülerinnen und Schüler haben pünktlich, d. h. vor Stundenbeginn im Klassenraum zu

erscheinen. Mehrfache Unpünktlichkeit schlägt sich in der Bewertung des Sozialverhaltens

nieder.

 

Konsequenzen

Ein System wie Schule, an dem so viele Menschen beteiligt sind, funktioniert nicht, ohne

dass Regeln, Vereinbarungen und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Die

Nichtbeachtung dieser Regeln und der Schulordnung wird unter anderem in der Bewertung

des Sozialverhaltens der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

 

Unterricht bei besonderen Witterungsbedingungen

Besonders im Winter kann es vorkommen, dass die Schule aufgrund besonderer

Witterungsbedingungen ausfällt (z.B. wegen Glatteises). Eine entsprechende

Bekanntmachung erfolgt über den Rundfunk. Für Schülerinnen und Schüler, die trotzdem zur

Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.

In jedem Falle entscheiden Sie selbst, auch wenn keine Benachrichtigung über den

Rundfunk erfolgt, ob Sie Ihr Kind bei besonders schlechten Witterungsbedingungen zur

Schule schicken.

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Stand: 31.12.09